Digitalisierung, die das Land bezahlt
Wenn Sie einen ambulanten Pflegedienst führen, der Pflegebedürftige überwiegend auf dem Land versorgt, gibt es in Niedersachsen gerade eine gute Gelegenheit: Über das Landesprogramm „Stärkung der ambulanten Pflege im ländlichen Raum“ fördert das Land Digitalisierungsvorhaben mit bis zu 40.000 € je Pflegedienst und Kalenderjahr. Die Einführung und der Betrieb von Log+Key im ersten Jahr lassen sich darüber finanzieren – und mehrere Pflegedienste tun das bereits.
⏱️ Warum es sich lohnt, jetzt zu handeln
Die Mittel werden im Windhundverfahren vergeben, also nach dem Eingangsdatum der Anträge. Wer früh im Jahr einreicht, hat die besseren Chancen. Für Projekte, die noch im laufenden Jahr starten sollen, ist der Antrag spätestens bis zum 30.09. zu stellen. Die aktuelle Förderrichtlinie läuft über den Zeitraum 2023–2026.
🖥️ Warum Log+Key förderfähig ist
Die Richtlinie nennt vier Förderschwerpunkte. Einer davon ist ausdrücklich die Digitalisierung in der Pflege durch die Einführung von EDV-Systemen und vergleichbaren technischen Lösungen zur Unterstützung der Pflege. Genau hier ordnet sich Log+Key ein: Die digitale Schlüssel- und Dokumentationsverwaltung ersetzt Papierlisten und Schlüsselbücher, macht jede Schlüsselbewegung revisionssicher nachvollziehbar und entlastet die Pflegedienstleitung im Alltag – ein Nutzen, der auch bei Prüfungen durch den Medizinischen Dienst überzeugt.
📋 Die Eckdaten der Förderung im Überblick
- Förderhöhe: bis zu 40.000,00 € je Pflegedienst pro Kalenderjahr.
- Eigenanteil: mindestens 10 % der geplanten Ausgaben.
- Projektdauer: maximal 12 Monate.
- Voraussetzung 1: ein Versorgungsvertrag mit den Pflegekassen (in Kopie beifügen).
- Voraussetzung 2: überwiegende Versorgung pflegebedürftiger Menschen in ländlichen Regionen Niedersachsens (Nachweis über Anlage 1).
- Fristen: Anträge für Projekte im laufenden Jahr bis zum 30.09.; Vergabe im Windhundverfahren.
📝 Der Weg zum Antrag
Der Antrag geht an das Niedersächsische Landesamt für Soziales, Jugend und Familie (Standort Osnabrück). Benötigt werden unter anderem das Antragsformular, die Übersicht Ihrer Pflegestandorte (Anlage 1), der Versorgungsvertrag in Kopie, eine ausführliche Projektbeschreibung sowie ein detaillierter Ausgaben- und Finanzierungsplan. Der vollständige Antrag ist handschriftlich unterschrieben per E-Mail an Team6SL1@ls.niedersachsen.de zu senden – bitte keine Unterlagen per Post. Alle Formulare und die Richtlinie finden Sie direkt beim Land: zur Förderseite des Landes Niedersachsen.
🤝 Wir unterstützen Sie – kostenlos und unverbindlich
Wir haben bereits Anfragen von Pflegediensten, die Log+Key über diese Förderung einführen. Gerne beraten und unterstützen wir Sie kostenlos bei der Antragstellung – etwa dabei, Log+Key sauber als Digitalisierungsmaßnahme in die Projektbeschreibung einzuordnen und den Ausgabenplan vorzubereiten. Ein Hinweis dazu aus der Richtlinie selbst: Die Beteiligung externer Dienstleister für die Antragstellung ist ausdrücklich nicht erforderlich. Unsere Hilfe ist also ein optionales Angebot, kein Pflichtbaustein – Sie können den Antrag jederzeit auch vollständig selbst stellen.
Hinweis: Aus einer Antragstellung entsteht kein Rechtsanspruch auf eine Förderung. Ob und in welcher Höhe gefördert wird, entscheidet allein das Landesamt für Soziales. Seit dem 01.01.2026 ist ein vorzeitiger Vorhabenbeginn ab Antragstellung möglich – die finanziellen Risiken für vor dem Zuwendungsbescheid geschlossene Verträge tragen jedoch die Antragstellenden selbst. Maßgeblich sind stets die aktuelle Förderrichtlinie und die Angaben des Landesamtes.
🔐 Fazit
Für ambulante Pflegedienste im ländlichen Niedersachsen ist das der ideale Zeitpunkt, die Schlüsselverwaltung zu digitalisieren – finanziert durch das Land. Möchten Sie wissen, ob Ihr Dienst infrage kommt und wie sich Log+Key über die Förderung finanzieren lässt? Sprechen Sie uns an – wir zeigen Ihnen Log+Key in einer persönlichen Demo und begleiten Sie durch den Antrag. Denken Sie an die Frist zum 30.09.